INFORMATIONEN ZU DEN GESETZLICHEN (BEMA) UND PRIVATEN GEBÜHRENORDNUNGEN (GOZ) - FÜR IHRE KOSTENTRANSPARENZ
Warum wird es beim Zahnarzt immer "teurer" ?
Diese Frage stellen sich viele Patienten, daher ist es uns wichtig, Ihnen die aktuelle finanzielle Lage deutscher Zahnarztpraxen nahe zu legen.
Anbei finden Sie ein Informationsblatt, weshalb wir uns für eine Steigerung der Kosten entschieden haben und teilweise den Gebührensatz nach § 2 Abs. 1 & 2 der GOZ von 3,5-fach überschreiten.
In Deutschland unterliegen Ärzte und allen voran Zahnärzte sehr strengen Richtlinien und Anforderungen. Insbesondere die Anforderung an Hygiene und Material bedeuten einen hohen zeitlichen und finanziellen Einsatz.
Ebenfalls treffen uns steigende Mieten, Löhne und laufende Kosten wie jedes Unternehmen. Bei gesetzlich versicherten Patienten trägt die Versicherung lediglich zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlungen.Eine zahnmedizinische Behandlung ist eine individuelle, auf den Patienten abgestimmte Leistung. Zahnersatz ist ist eine individuelle Maßanfertigung für Sie als Patient. Durch das Versagen der Gesetzgeber der vergangenen 36 Jahre, leidet neben der kassenzahnärztlichen Versorgung auch die privatzahnärztliche Versorgung.
Hier können Sie sich die Stellungnahme der BZÄK (Bundeszahnärztekammer) herunterladen:
Unser Merkblatt für Privatversicherte:
Weitere Ausführungen zum Thema:
Gestatten Sie uns ein paar Erläuterungen, die den Versicherungsnehmern (m/w/d) oft nicht bekannt sind.
Seit 1988 hatten wir einen Mauerfall, eine neue Währung, zehn Gesundheitsminister, sechs US-Präsidenten und sogar drei Päpste. Was sich nie verändert hat ist der Punktwert der GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) – dieser liegt seit jeher bei 11 Pfennig (heute 5,5 Cent)! 11 Pfennig war rückblickend zu den „goldenen“ Zeiten unserer Vorgänger schon nicht üppig bemessen, als der Liter Super noch für 52 Pfennige gezapft werden konnte. Wie Sie wissen werden aktuell um die 2,00 Euro aufgerufen. Alles ist in den letzten 33 Jahren preisintensiver geworden, die vergangene Pandemie und nun der Ukraine-Krieg sorgen für extra Sprünge im Preisgefüge. So gesehen ist ein Festpreis für unsere Leistungen seit über 30 Jahren eine Standespolitische Unverschämtheit.
Die Honorierung einer zahn, -ärztlichen Leistung ergibt sich aus dem Punktwert multipliziert mit dem Steigerungsfaktor. Der Punktwert sollte die in der Zukunft steigenden Kosten kompensieren.
Die Steigerungssätze sind vorgesehen, um aufwändige oder schwierigere Behandlungen abzubilden. Ersteres ist, wie bereits erläutert, nie geschehen.
In deutschen Zahnarztpraxen wird nicht erst seit heute Spitzenzahnmedizin geboten, die auch im internationalen Vergleich - ihresgleichen sucht. Neue Behandlungsmethoden, damals noch völlig unbekannte Füllungsmaterialien, keramische Werkstoffe, sowie digitale Prozesse, die 1988 wohl noch „Science Fiktion“ gewesen wären, sind Realität in unserer Praxis.
Allerdings kosten neue, bessere Behandlungsmaßnahmen Geld. Diagnostik, biologische Testverfahren, enormer Aufwand im Bereich Hygiene, unersättliche Bürokratie und vieles mehr…
Auch sind ganz konventionelle Behandlungen durch steigende Qualität und bessere Verfahren aufwändiger geworden.
Eigentlich haben sich die Bundesärztekammer, Private Krankenversicherer und Beihilfen auf eine neue Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ und GOZ) geeinigt aber der Bundesgesundheitsminister will von einer Novellierung in der Legislaturperiode nichts wissen, weil eine Verschiebung der Verhältnisse im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen ist.
Dies bedeutet, dass aktuelle medizinische Leistungen zum 2,3- fachen Basisfaktor überwiegend wirtschaftlich nicht darzustellen sind.
Vereinzelt müssen wir den 3,5-fachen Satz sogar überschreiten (z.B. bei Backenzahnkunststofffüllungen). Ansonsten erreicht der Leistungswert nicht einmal das Niveau der BEMA (Der Leistungskatalog der gesetzlich Versicherten). Gut für die Versicherungen, da die Differenz ja beim Versicherungsnehmer hängen bleibt. Dagegen sollten sich die Versicherten eigentlich wehren oder angepasste Versicherungsverträge fordern. Hier beißen sich die meisten aber die „Zähne aus“.
Es bleibt zu hoffen, dass hier zeitnah von den entsprechenden Verantwortlichen reagiert wird. Sonst bleibt nur der Stillstand in der Weiterentwicklung medizinischer Standards oder der Patient wird zunehmend zum Selbstzahler.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Duckwitz & Nora Pipkorn